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Eingeschränkte Zulassung von Gottesdiensten

2. Mai 2020

Erlaubnis von Gottesdiensten

Ab 1. Mai ist es in Hessen wieder erlaubt, Hl. Messen zu feiern unter Beteiligung von Gläubigen. Allerdings ist weiterhin vorgeschrieben, den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Aufgrund dieser massiven Einschränkung besteht auch weiterhin keine Sonntagspflicht.

Da nicht alle Gläubigen in der Kapelle Platz finden können, wird gebeten, nur jede zweite Woche die Sonntagsmesse zu besuchen. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

 

> Vorläufige Gottesdienstordnung für Mai 2020
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