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Änderung der Corona-Verordnung

19. Juni 2020

Registrierung der Gottesdienstbesucher

Laut der neuesten Corona-Verordnung sind wir verpflichtet, Name, Adresse und Telefonnummer der Gottesdienstbesucher zu erfassen. Bitte füllen Sie vor Betreten der Kirche einen der bereitliegenden Zettel aus und werfen Sie ihn in den vorgesehenen Kasten ein.

Die Adressen werden von Pater Pfluger in einem verschlossenen Umschlag bewahrt. Im Fall einer bestätigten Infektion sind sie auf Aufforderung dem Gesundheitsamt vorzulegen, ansonsten werden sie nach einem Monat vernichtet.

Anzahl der Gläubigen

Gemäß derselben Verordnung dürfen ab sofort bis zu 10 Personen, auch aus verschiedenen Haushalten, ohne Einhaltung des sonst vorgeschriebenen Mindestabstands zusammensitzen. In der Kirche können folglich jeweils zwei Bänke hintereinander mit bis zu fünf Personen belegt werden, jede dritte Bank bleibt frei.

Dadurch können künftig mindestens 85 Personen an einer Heiligen Messe teilnehmen. Wir müssen somit unsere Gläubigen nicht länger bitten, die Hl. Messe nur an jedem zweiten Sonntag zu besuchen.

 

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