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Sonntagsbrief vom 25. November 1984

Meine lieben Brüder und Schwestern!

 

Die sogenannte, ungemein diskriminierende und in extrem verächtlicher Form vorgebrachte "Genehmigung" der heiligen Messe aller Zeiten durch die Ritenkongregation "unter bestimmten Bedingungen" hat einmal wieder ekelhafte Zeichen der im offiziellen besetzten Raum der katholischen Kirche wuchernden moralischen Verkommenheit ans Tageslicht gebracht.

Nicht lange vor der "Genehmigung" dessen, wozu Papst und Bischöfe kraft göttlichen Rechtes ohnehin unabdingbar verpflichtet sind – und zwar für alle Zeiten –, erging seitens vieler Priester an die deutschen Bischöfe ein Schreiben, welches aus der endlosen Reihe geduldeter Skandale eine relativ kleine Liste notorischer Verstöße gegen die wahre Lehre, gegen die gültige Moraltheologie, gegen Anstand und Sitte in geweihten Räumen etc. etc. etc. vorlegte und um Abstellung flehte – mit anderen Worten die Bischöfe beschwor, wenigstens ihr äußerstes Minimum an selbstverständlicher Pflichterfüllung zu leisten.

Seitens des Münchner Erzbischofs kam sinngemäß der folgende Bescheid: "Wenn bis zum 15.11.1984 keine 'konkreten' Angaben mit Ort und Datum erfolgen, betrachten wir die Unterschrift unter jene Eingabe als zurückgezogen." Es wurde eine Frist von etwa 14 Tagen gesetzt. Kommentar überflüssig. So wurden auch Beschwerden gegen Übergriffe und Rechtsbrüche von Naziorganisationen im "Dritten Reich" behandelt. – Übrigens kennen wir das Spielchen schon seit Jahrzehnten: Es werden schwerwiegende Verletzungen gegen Glauben, Sitte und Anstand in Kirchengebäuden, "Gottes-Diensten" und im "Religions"-Unterricht vorgebracht. Antwort des Bischofs: "Bringen Sie uns 'konkrete' Angaben!" Sie wurden vorgelegt. Nach einigen Monaten kam der 'Bescheid': "Wir haben uns an Ort und Stelle erkundigt und festgestellt, daß es sich bei den beschuldigten Personen um tiefgläubige Menschen handelt, die sich vielleicht etwas unvorsichtig ausgedrückt haben. Ich ermahnte sie, keine theologischen 'Arbeits'-Hypothesen auf die Kanzel oder aufs Katheder zu bringen. – Meine Verwunderung über Ihr liebloses und unkonfraternelles Verhalten kann ich allerdings nicht verbergen." – Also: Ein beschuldigter  Tatverdächtiger wird verhört. Er war ja dabei. Er muß es ja wissen. Er leugnet die Tat. Und damit ist 'erwiesen', daß er falsch verdächtigt worden ist. Alle Schuld trifft den Anzeigenden. –

Ich wundere mich nur, daß man immer noch nichts gelernt hat aus dieser jahrelangen schmutzigen Praxis seitens der offiziellen Stellen und immer wieder mit Aufzählungen anrückt. Man will mich nicht hören und nicht verstehen. Die Bischöfe wollen aus ihren Selbstbeschwichtigungen und aus dem angenehmen, von Satan verursachten Benebelungszustand gar nicht aufgeweckt werden. Seit Jahr und Tag weise ich darauf hin, daß mit Aufzählungen nichts getan ist. ALLES liegt an der in EINEN Satz zu fassenden anti-christlichen Ideologie, aus der alle verderblichen Neuerungen hervorgehen müssen. Aufzählungen haben in sich eine letztlich verharmlosende und damit äußerst schädliche Wirkung. —

 

Und nun im Zusammenhang mit der "Genehmigung" der tridentinischen gottgewollten Form des heiligen Opfers: Bischöfe, an die bereits Gesuche ergangen sind, verweisen auf die 'Notwendigkeit', im Rahmen der Bischofskonferenz sich auf ein gemeinsames Vorgehen festzulegen. Mit anderen Worten: "Was heißt hier 'Papst'? Was heißt hier 'Genehmigung'? Die Konferenz muß entscheiden. Es lebe das Kollektiv!" –

Im Zusammenhang mit dem 5. Jahrestag meiner – selbstverständlich ungültigen – 'Suspendierung' wurde der Bischof von Limburg an seine Beweispflicht erinnert. Der Eingang des Schreibens wurde geleugnet, Antwort verweigert. Also: Widerwillig muß der Bischof zugeben, daß meine 'Suspendierung' ungültig war und ist. –

 

Herzlichst grüßt und segnet Sie  Ihr Pfarrer Hans Milch.

Schlüsselbegriffe ?
   
Bischöfe
   
Tridentinische Messe
   
Suspendierung
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